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Hinweise für Gebäudeeigentümer

Die frostigen Außentemperaturen deuten es an, es ist Winter. Gerade wenn viel Schnee fällt ergeben sich für Eigentümer von Gebäuden / Anlagen besondere Pflichten. Gerade durch unterschiedliche Temperaturen oder Dauer der Sonnenscheinintensität beginnt der Schnee zu tauen und wieder zu frieren. Dies führt unter Umständen dazu, dass die Fallrohre der Dachentwässerung zu frieren. Eiszapfen an den Dachrinnen oder Überständen sehen zwar optisch sehr schön aus, stellen aber eine dringend abzuwendende Gefahr dar. Bricht ein solcher Zapfen ab oder taut kann dieser je nach Höhe zu lebensgefährlichen Verletzungen führen, wenn Personen davon getroffen werden. Ähnliche Gefahr besteht bei so genannten Schneebrettern, die über Dachkanten überstehen und abzustürzen drohen. Hier hat der Eigentümer im Rahmen seiner Sicherungspflichten Vorsorge zu treffen und die Gefahren, notfalls sogar durch Fachfirmen, beseitigen zu lassen.

 

Kommt hier die Feuerwehr zum Einsatz handelt es sich hierbei um einen KOSTENPFLICHTIGEN Einsatz, d.h. der Grundstückseigentümer wird hierfür eine Kostenersatzrechnung des Trägers der örtl. Feuerwehren (hier Stadt Ketzin/Havel) erhalten. Diese Kosten sind verständlicherweise wesentlich höher als die rechtzeitige Beseitigung durch den Eigentümer.

 

Wir bitten diese Gefahren zu beachten und Vorsorge zu treffen, denn selbst wenn ein Bürger seiner Meldepflicht ( § 12 des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg ) gegen den Willen des Eigentümers nachkommt und die Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt entbindet es dem Verantwortlichen nicht von der Kostenersatzpflicht !