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Allgemeinverfügung Landkreis Havelland zur Verwendung Pyrotechnik

28.12.2020

In der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Absenkung des Infektionsgeschehens vom 23.12.2020 sind unter Nr. 5 Ausführungen zur Verwendung von Pyrotechnik vom 31.12.2020 00:00 Uhr bis 01.01.2021 24:00 Uhr benannt.

Hier werden öffentliche Wege, Straßen und Plätze benannt, an denen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt ist.

 

In der Stadt Ketzin/Havel sind dies:

 

-auf dem Marktplatz einschließlich der anliegenden Kreuzungsbereiche Rathausstraße,Friedrichstraße, Albrechtstraße,

 

-im Kreuzungsbereich Rathausstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße,

 

-im Kreuzungsbereich Falkenrehder Chaussee/Nauener Straße,

 

-auf der Großen Festwiese und der Havelpromenade,

 

-auf den Parkplätzen vor den Supermärkten (Edeka, Lidl, Netto) und

 

-auf dem Parkplatz Werderdammstraße in Paretz

 

Die gesamte Allgemeinverfügung im Original-Wortlaut finden sie hier.