Allgemeinverfügung Landkreis Havelland zur Verwendung Pyrotechnik
In der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Havelland über weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Absenkung des Infektionsgeschehens vom 23.12.2020 sind unter Nr. 5 Ausführungen zur Verwendung von Pyrotechnik vom 31.12.2020 00:00 Uhr bis 01.01.2021 24:00 Uhr benannt.
Hier werden öffentliche Wege, Straßen und Plätze benannt, an denen die Verwendung von Pyrotechnik untersagt ist.
In der Stadt Ketzin/Havel sind dies:
-auf dem Marktplatz einschließlich der anliegenden Kreuzungsbereiche Rathausstraße,Friedrichstraße, Albrechtstraße,
-im Kreuzungsbereich Rathausstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße,
-im Kreuzungsbereich Falkenrehder Chaussee/Nauener Straße,
-auf der Großen Festwiese und der Havelpromenade,
-auf den Parkplätzen vor den Supermärkten (Edeka, Lidl, Netto) und
-auf dem Parkplatz Werderdammstraße in Paretz
Die gesamte Allgemeinverfügung im Original-Wortlaut finden sie hier.